Warum lehnt die Bank die Baufinanzierung ab
14. Januar 2021
Auch in Zeiten des Baubooms kommt es leider immer wieder zu Ablehnungen der Anträge. So gibt es hierfür einige Erklärungsansätze, letztendlich hüten einige Banken und Baufinanzierer die Gründe jedoch behutsam. Damit die Baufinanzierung nicht abgelehnt werden kann, zeigen wir Ihnen einige Tipps, die beim Abschluss wichtig sind und klären auch die Problematik mit dem Eigenkapital, der Selbstständigkeit und dem Schufa-Score.
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Wenn Ihnen die Bank eine Ablehnung hat zukommen lassen, dann fragen Sie unseren Experten und lassen sich über die Optionen beraten, um doch noch an eine Baufinanzierung gelangen zu können.
Die wesentlichen Gründe, warum eine Baufinanzierung abgelehnt wurde
Grundsätzlich sind die Aufnahmekriterien der Banken, Baufinanzierer und Kreditvermittler recht ähnlich. Wer solvent ist und über das nötige Eigenkapital verfügt, der kann dem Antrag beruhigt entgegen sehen. Gründe, warum die Bank die Immobilienfinanzierung ablehnt, können sein:
- Zu wenig Eigenkapital
- Negativer Schufa-Score
- Nicht lange genug selbstständig
- Weitere Gründe
In einigen Fällen kann eine Ablehnung auch auf Grund fehlender Unterlagen zustande kommen. Wichtige Informationen, warum das Eigenkapital so entscheidend ist, auch unter https://wohnbaufinanzierungen.de/warum-man-eigenkapital-bei-der-baufinanzierung-benoetigt/.
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Warum die Schufa- Anfrage so wichtig ist
Die Schufa Holding AG (SCHUFA e. V. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt unsere Daten und versorgt Vertragspartner mit den notwendigen Informationen, um die Bonität in Erfahrung zu bringen. Es verarbeiten mehr als 750 Mitarbeiter die Einzeldaten von mehr als 66,4 Millionen Privatpersonen. Insgesamt stehen 797 Millionen Daten in den Servern und Rechnern der Schufa. Ohne Schufa geht mittlerweile kaum noch etwas. Ob Immobilienfinanzierung, Mietvertrag oder andere Kontrakte – bei einer negativen Selbstauskunft wird in der Regel auch eine Baufinanzierung abgelehnt.
Gründe laut vergleich.de
Sie befinden sich noch in der Probezeit
Sie sind in einem befristeten Arbeitsverhältnis
Sie sind seit weniger als 3 Jahren selbstständig
Ihr Einkommen ist zu gering und steht nicht im Verhältnis zur Kreditsumme
Eine schlechte Bonität aufgrund negativer SCHUFA Einträge liegt vor
Offene Rücklastschriften sind auf Ihren Kontoauszügen vermerkt
Buchungen von Inkassounternehmen liegen vor
Sie haben Ihren Dispokredit überzogen
Laufende Kredite und Leasingraten wurden bei der Antragsstellung nicht angegeben
Sie überschreiten das Höchstalter
Alternative Bausparvertrag mit Wohn-Riester
Der staatlich geförderte Wohn-Riester bietet künftigen Bauherren einen schnellen Weg in die eigenen vier Wände. Wer einen Vertrag bespart, der erhält neben der steuerlichen Begünstigung immer auch eine entsprechende Zulage bei Erfüllung der Voraussetzungen. Wer mindestens 4 Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens als Beitrag entrichtet, der hat Anspruch auf eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro, eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind sowie einen einmaligen Berufs-Einsteigerbonus von 200 Euro (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Zum allgemeinen Wohn-Riester Renten Testbericht gelangen Sie hier.
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